Art. 1 – Allgemeine Vertragsbedingungen
a) Ausführung der Arbeiten:
Für alle technischen Details, inkl. der Montagemethoden, wird auf die Kataloge der Firma Wolf Fenster AG verwiesen, welche sich vorbehält, zur Verbesserung der Produkte jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen an den Produkten vornehmen zu können.

b) Vertragspreise
Änderungen an Maßen und Ausführungsdetails, die sich bei der Abnahme der definitiven Maße am Bau bzw. durch nachträgliche Vereinbarungen ergeben, können die Preise entsprechend verändern. Aus diesem Grund verstehen sich die im Vertrag angegebenen Preise nicht als Fixpreise.
Sollte sich der Ausführungstermin aus Gründen, die nicht auf die Fa. Wolf Fenster AG zurückzuführen sind, um mehr als 3 Monate verschieben, können die Vertragspreise im Ausmaß eventueller Preissteigerungen von Produkten, Materialien und Arbeitsleistungen erhöht werden.
Im Auftrag nicht vereinbarter Abtransport und Entsorgung von alten Fenstern wird getrennt in Rechnung gestellt.

c) Lieferung
Eventuelle Verzögerungen der vereinbarten Ausführungstermine bewirken kein Recht auf Preisnachlass, Schadenersatz, Vertragsannullierung oder sonstige Vergütungen.

d) Zahlungen
Für realisierte Produkte, die aus Gründen, welche nicht auf die Fa. Wolf Fenster AG zurückzuführen sind, nicht zur vereinbarten Zeit geliefert bzw. montiert werden können, ist die Fa. Wolf Fenster AG berechtigt, die gesamte Leistung laut vereinbarten Zahlungsmodalitäten in Rechnung zu stellen. In diesem Falle kann die Fa. Wolf Fenster AG Lagerspesen verrechnen, ohne dafür die Haftung für eventuelle Beschädigungen durch Dritte bzw. Diebstahl der Waren zu übernehmen.
Die vereinbarten Zahlungen dürfen in keinem Fall ausgesetzt werden. Jeder Zahlungsverzug bewirkt automatisch den Verlust des gesamten Rabattes, da die Gewährung dessen an die Einhaltung der Zahlungstermine gebunden ist. Die Nichteinhaltung des Zahlungszieles einer Akontorechnung ermächtigt die Firma Wolf Fenster AG außerdem zur Einforderung des gesamten Auftragswertes (Preise der Spalte Angebotspreise ohne Anwendung des Rabattes), bevor diese mit der Fertigung bzw. Montage der Waren fortfährt.

Art.2 - Aufgaben des Kunden
Es ist Aufgabe des Kunden folgendes auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen:
1) Organisation und Koordination der verschiedenen Baugewerke.
2) eine geeignete Zufahrt zur Baustelle und Parkmöglichkeit der Fahrzeuge, sowie evtl. Ermächtigungen hierfür.
3) geeignete Mittel für den Transport der Waren in die Stockwerke wie Baukran und Stockwerkplattformen.
4) bei Bedarf Baugerüst, geeigneter Autokran für Glasmontage inkl. Fahrer und ähnliche Hilfsmittel.
5) Freihaltung, der für die Verteilung und Montage der Blindrahmen und Fenster notwendigen Öffnungen.
6) den für die Montagearbeiten erforderlichen Strom in den jeweiligen Räumen.
7) bei Notwendigkeit verschließbare Räume zur Zwischenlagerung der Waren.
8) notwendige Maurerarbeiten und Angabe des Meterrisses bei jeder Fensteröffnung.
9) Reinigung der Blindrahmen und der Rolloführungsschienen.
10) Der Kunde ist verantwortlich, dass die Handwerker der angrenzenden Gewerke die beigelegten Einputzzeichnungen bzw. die Ausführungsplanung
erhalten und die Arbeiten entsprechend ausführen. Evtl. auftretende Schwierigkeiten diesbezüglich sind unverzüglich dem Techniker von Wolf Fenster
zu melden.
11) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die Baustelle jederzeit den Bestimmungen zur Arbeitssicherheit entsprechend zu gestalten und dies von allen Anwesenden auf der Baustelle einzufordern.

Art. 3 - Gewährleistung
Der Kunde hat das Recht die Waren, sowohl während der Bearbeitung als auch nach Fertigstellung des Werkes, zu prüfen bzw. auf eigene Spesen von einem Fachmann begutachten zu lassen. Jegliche Beanstandungen im Hinblick auf qualitative und ästhetische Mängel der Produkte bzw. auf die Qualität der Montagearbeit müssen innerhalb von 15 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten mittels Einschreibebrief der Firma Wolf Fenster AG mitgeteilt werden. Hinsichtlich Glasqualität beziehen wir uns auf die Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas (UNI/TR 114049).
Detaillierte Hinweise zu Garantie und Haftung, sowie alle Bedienungs- und Wartungsvorschriften befinden sich in der „Bedienungs- und Wartungsanleitung“. Der Kunde bestätigt eine Kopie der Bedienungs- und Wartungsanleitung erhalten zu haben bzw. diese selbst unter www.wolf-fenster.it abzurufen und erklärt die darin enthaltenen Vorschriften zu beachten.

Art. 4 - Eigentumsvorbehalt
Die Firma Wolf Fenster AG bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer des realisierten Werkes. Der Kunde darf die ihm nicht übertragenen Waren weder benutzen noch darüber verfügen. In jedem Falle übernimmt der Kunde die Haftung für die gelieferten Waren.

Art. 5 - Gesetzliche Regelung und Gerichtsstand
Für alle nicht ausdrücklich in diesem Vertrag vereinbarten Fälle finden die Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches über Werkverträge (Art. 1655)
Anwendung. Gerichtsstand für die Klärung eventueller Uneinigkeiten ist jener in Bozen.

Art. 6 - Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, Informationen und Unterlagen zum BV, die wir für die Auftragsabwicklung erhoben haben, dienen zum Zweck der Erfüllung des Vertrages und zukünftigen Instandhaltungsarbeiten und werden auf Grundlage von gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Die Rechte des Betroffenen sind unter www.wolf-fenster.it einsehbar. Für jede Nutzung, die darüber hinausgeht, können Sie in jeweiligen Abschnitten freiwillig zustimmen.